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Hauskauf in Ungarn per Fernunterschrift und Fernidentifizierung


Hauskauf in Ungarn per Fernunterschrift und Fernidentifizierung

Sie haben Ihre Traumimmobilie in Ungarn entdeckt, doch aufgrund der aktuellen Reisebestimmungen oder persönlichen Gründen ist es Ihnen nicht möglich, zwischen Deutschland und Ungarn zu pendeln, um in Ungarn die notwendigen Unterschriften zu leisten? Kein Problem. Es gibt in Ungarn die Möglichkeit, den Hauskauf per Fernunterschrift zu besiegeln. Welche Schritte hierfür notwendig sind, haben wir die Dolmetscherin und virtuelle Assistentin Elisabeth Balázs gefragt.


Erstveröffentlichung am 3. Januar 2022


Elisabeth, in Ungarn gibt es rechtliche Regelungen, die es zulassen, Immobilienkaufverträge auch online per Fernunterschrift mit Fernidentifizierung abzuschließen. Eine elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich. Wie funktioniert das?


Elisabeth Balázs: Eines der wichtigsten Elemente ist die Identifizierung der Vertragspartner durch einen Anwalt.


Was bedeutet dies im Einzelnen?


Elisabeth Balázs: Nachdem Verkäufer und Käufer die Details des Kaufs der Immobilie, wie z. B. Preis, Zahlungsplan, Besitzübergabe und Besitzübernahme usw. miteinander vereinbart haben, muss der Verkäufer einem Online-Kaufvertragsabschluss mit Fernidentifizierung durch den Anwalt zustimmen.


Welche Dokumente sind für den Online-Kaufvertragsabschluss mit Fernidentifizierung erforderlich?


Elisabeth Balázs: Der Anwalt benötigt hierzu zunächst die eingescannten Kopien der Personaldokumente der Vertragspartner, um den Vertrag im Entwurf aufzusetzen. Im Anschluss sendet er den Entwurf des Kaufvertrags beiden Vertragsparteien per E-Mail. Wenn beide mit dem Kaufvertrag einverstanden sind, schickt der Anwalt die endgültige Vertragsfassung als PDF dem Käufer per E-Mail zu.


Nach dem Ausdruck der vom Anwalt festgelegten Anzahl der Vertragsexemplare unterschreibt der ausländische Käufer oder Verkäufer diese mit einem Kugelschreiber in Blau (sehr wichtig: nicht Schwarz!)


Im Gespräch mit Elisabeth Balázs, Dolmetscherin und virtuelle Assistentin in Ungarn
Im Gespräch mit Elisabeth Balázs, Dolmetscherin und virtuelle Assistentin in Ungarn

Was ist der nächste Schritt?


Elisabeth Balázs: Der nächste Schritt ist die gemeinsame Videokonferenz der Vertragspartner. Hierzu erscheint der inländische Verkäufer oder Käufer im Büro des Anwaltes. Käufer, Anwalt und Verkäufer öffnen den vorab vom Anwalt zugeschickten Link zur gemeinsamen Videokonferenz z.B. Skype zum vereinbarten Zeitpunkt.


Das Gespräch wird als Video aufgezeichnet und gespeichert, nachdem beide Seiten für die Aufzeichnung zugestimmt haben. Der Anwalt vergleicht die vorher online eingescannten und zugeschickten Dokumente des ausländischen Käufers oder Verkäufers mit den Originalen.





Jetzt folgt die eigentliche Fernidentifizierung des ausländischen Käufers oder Verkäufers, oder?


Elisabeth Balázs: Richtig, die Fernidentifizierung beginnt damit, dass der Anwalt den ausländischen Käufer oder Verkäufer befragt, ob er der Fernidentifizierung zustimmt. Dies wird im Vertrag vermerkt.


Danach muss der ausländische Käufer oder Verkäufer alle Seiten der zu seiner Identifizierung verwendeten Dokumente, die er vorher eingescannt und per E-Mail dem Anwalt zugeschickt hat, ausreichend beleuchtet in die Kamera zeigen, sodass die nötigen Daten gut lesbar sind und der Anwalt sie eindeutig verifizieren kann.


Durch diese Fernidentifizierung stellt der Anwalt sicher, dass die vorgelegten Dokumente und die Identität des Käufers übereinstimmen.



 

Und wie sieht es aus, wenn man von Ungarn aus einen Vertrag in Deutschland genehmigen muss?


Dies ist leider nicht so einfach - lesen Sie dazu unseren Blogartikel "Deutschen Vertrag aus der Ferne genehmigen"


 


Wie verhält es sich mit der Überprüfung der Unterschriften?


Elisabeth Balázs: Der ausländische Käufer oder Verkäufer muss per Skype bestätigen, dass er den Vertrag eigenhändig unterschrieben hat. Der inländische Verkäufer oder Käufer unterschreibt den Kaufvertrag ebenfalls. Findet der Anwalt alles in Ordnung, bespricht er mit den Parteien kurz die wesentlichen Vertragspunkte und die nächsten Schritte, was er noch machen wird, und anschließend gegenzeichnet er den Vertrag.


Durch Gegenzeichnung bestätigt der Anwalt, dass der Kaufvertrag von beiden Parteien vor ihm unterzeichnet wurde und die Unterschrift des ausländischen Käufers oder Verkäufers auf dem Dokument durch ihn als seine eigene bestätigt wurde. Damit ist der Vertrag rechtskräftig und beurkundet.



Wenn jetzt ein Leser dieses Interviews immer noch Zweifel hat am beschriebenen Verfahren: was kann er machen?


Elisabeth Balázs: Die Fernunterschrift von Immobilienkaufverträgen mit Fernidentifizierung ist völlig legal, gesetzlich geregelt und von den Behörden vollständig akzeptiert ist. Darüber hinaus kann sich der Vertragspartner absichern, indem er im offiziellen ungarischen Anwaltsregister nachprüft, ob und wie der bestellte Anwalt dort eingetragen ist.


 

Übrigens, Sie erreichen Elisabeth Balázs über ihre Website www.virtuelle-assistentin-ungarn.com


 

Elisabeth, für viele ausländische Käufer bzw. Verkäufer ist die ungarische Sprache eine enorme Hürde. Da es sich um bedeutende Dokumente handelt, ist es unabdingbar, dass sich alle Beteiligten verstehen, was sie unterschreiben. Unterstützt Du Hilfesuchende hierbei?


Elisabeth Balázs: Natürlich biete ich hier meine Hilfe an. Ich biete z.B. Dolmetscherleistungen Deutsch-Ungarisch an und bin auch bei der Suche nach einen zuverlässigen und korrekten Anwalt behilflich. Gern übernehme ich die Terminabsprachen und die Vertragsvorbereitung beider Vertragspartner mit dem Anwalt. Hierzu gehören beispielsweise der Erwerb eventuell fehlender Dokumente oder des Energiepasses sowie Übersetzung von Dokumenten.


Das Angenehme für meine Kunden: diese müssen mir nur die Unterlagen zusenden und ich kümmere mich um alles weitere. Auch bei der Eigentumsübertragung der Immobilie und der Übergabe an öffentliche Versorgungsunternehmen (dafür ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit der Fernidentifizierung erfolgen kann) kann ich meine Kunden unterstützen, sodass diese auch wegen solchen Frage nicht extra nach Ungarn anreisen müssen.


 

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Update des Artikels am 7. Februar 2022:

Was Sie beachten sollten, wenn Sie Immobilie in Ungarn kaufen möchten?


Elisabeth hat eine wertvolle Checkliste für den Hauskauf in Ungarn auf ihrer Website zusammengestellt:

>> Checkliste Hauskauf in Ungarn auf virtuelle-assistentin-ungarn.com

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