Ein Vertrag, der in deutscher Sprache abgefasst wurde, muss von Ihnen vor einem deutschen Notar unterschrieben werden. Sie sind in Ungarn und können nicht persönlich bei der Vertragsunterzeichnung in Deutschland dabei sein, sich jedoch offiziell vertreten lassen. Hierzu müssen Sie dann dem deutschen Notar eine Nachgenehmigung vorlegen.
Ein kleiner Bericht aus unserer Projektarbeit in der Rubrik "Selbstständige in Ungarn".
Der deutsche Notar sendet Ihnen via E-Mail / PDF den von Ihrer Vertretung bereits unterschriebenen Vertrag (in deutscher Sprache) zu. Mit dem Ausdruck dieses Dokuments gehen Sie in Ungarn zu einem Notar, der für die Sprachen Ungarisch und Deutsch seine Berufs-Zulassung hat. Von ihm erhalten Sie ein Dokument in deutscher Sprache, dass Sie in Anwesenheit des Notars den Vertrag unterzeichnet haben. Nun werden die Vertragsdokumente (mit Ihrer Unterschrift) und die Genehmigungsurkunde zusammengebunden (nicht geheftet) und mit dem Siegel des Notars versehen.
Nun müssen Sie nach Budapest zur Rechtsanwaltskammer für Ungarn und sich dort noch eine Apostille [Erklärung in Wikipedia] für Ihre Vertragsdokumente geben lassen. Die Apostille ist ein Dokument nach internationalem Standard und bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Funktion - sprich, dass Ihr ungarischer Notar wirklich auch Notar ist und für die von Ihnen benötigte Aufgabe bevollmächtigt ist.
Nun alles in den Briefumschlag und via Einschreiben / Eilbrief direkt an Ihren Notar in Deutschland senden, damit er die nächsten Schritte umsetzen kann.
Disclaimer: Wir sind keine Rechtsanwälte und dürfen keine Rechtsberatung geben. Der Artikel stellt lediglich unsere Erfahrungen zusammen.
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