- Andreas Paersch
Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit Jimdo

Sie haben eine Website beim Hamburger Unternehmen Jimdo? Sie setzen diese Website für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein ein? Dann gelten für Sie auch die Anforderungen der DSGVO Datenschutzgrundverordnung. Und diese schreibt u.a. vor, dass Sie einen AV-Vertrag mit Ihrem Provider nachweisen müssen.
Den Vertrag sowie weiterführende Informationen stellt JIMDO auf nachfolgender Adresse zur Verfügung:
https://jimdo-legal.zendesk.com/hc/de/articles/360000782763-Auftragsverarbeitungsvertrag-Jimdo
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